Ihr Vorteil

- Ein Leistungsbeispiel -

Hier möchte ich Ihnen einmal den Unterschied zwischen einer „Standard“-Versicherung und einem optimalen Tarif aufzeigen.

Beispiel ist die private Unfallversicherung. Diese ist meistens sinnvoll, für Kinder, Azubis und Hausfrauen sogar wichtig, da ein gesetzlicher Schutz lückenhaft ist bzw. gänzlich fehlt.

„Standard“ bezeichnet Tarife und Leistungen, die am Markt üblich sind, also wird auch Ihre Unfallversicherung mit größter Wahrscheinlichkeit diesem Umfang entsprechen.

Wussten Sie, dass z.B. folgende Leistungen in vielen Verträgen nicht versichert sind?

  • Fahrveranstaltungen, z.B. Gokartfahrten
  • Einatmen oder Einnahme schädlicher Stoffe einschließlich Nahrungsmittelvergiftungen.
  • Tauchtypische Gesundheitsschäden, Ertrinken, Erfrierungen sowie Flüssigkeits-, Nahrungs- oder Sauerstoffentzug.
  • Verletzungen durch Eigenbewegungen (auch Knochenbrüche, Meniskusschäden, Bauch- oder Unterleibsbrüche).
  • Infektionen:
    Ausbruch von Erkrankungen durch geringfügige Verletzungen (wie z.B. Insektenstiche und Zeckenbisse) sowie einer Vielzahl weiterer Infektionskrankheiten (z. B. Cholera, Gürtelrose, Keuchhusten, Kinderlähmung, Typhus).
  • Impfschäden
  • Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen durch Herzinfarkt, Schlaganfall, Medikamente oder Alkohol
  • Verletzungen durch Kriegsausbruch während einer Auslandsreise

Wenn ich Ihnen nun sage, dass ich Ihnen eine Unfallversicherung biete, in der diese Leistungen eingeschlossen sind und dieser Schutz nicht einmal teurer als ein durchschnittlicher Standard-Tarif ist, habe ich dann Ihr Interesse geweckt?

Wenn ich Ihnen dann auch noch sage, dass der Versicherer zudem beste Bewertungen neutraler Marktbeobachter (z.B. Finanztest) in Bewertungskriterien wie Bedingungswerk, Schadenbearbeitung, Gesamtqualität erhalten hat, habe ich Sie dann überzeugt?

Außerdem gibt es dann noch diese Leistungen:

  • Die Frist für den Eintritt der Invalidität ist auf 2 Jahre verlängert.
  • Die Invaliditäts-Feststellung und -Anmeldung kann bis 3 Jahre nach dem Unfall erfolgen.
  • Erhöhte Invaliditätsgrade, z.B.
    • Hand: 70 % statt 55 %
    • Fuß: 50 % statt 40 %
    • Daumen: 30 % statt 20 %
    • Große Zehe: 15 % statt 5 %
  • Krankenhaus-Tagegeld bis 5 Jahre
  • Bei Arbeitslosigkeit beitragsfreier Versicherungsschutz für bis zu 2 Jahre

Sie sehen also, was machbar ist und Sie merken, dass es mir ein großes Anliegen ist, Ihnen beste Leistungen anzubieten, denn eine Versicherung nützt nur etwas, wenn ein Ereignis, dass Ihnen Schaden zufügt, auch versichert ist……..

Hinweis:
Die Leistungen sind als Beispiel anzusehen, je nach gewähltem Anbieter bzw. Tarif kann der Ihnen angebotenen Schutz davon abweichen. Selbstverständlich können Sie aber genau diesen Tarif erhalten.





 

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